Faire Vereinbarungen

Erstattung &
Stornierung

Regeln für Briefings, Workshops und individuell beauftragte Analysen.

Allgemeiner Rahmen

Da unsere Leistungen aus redaktioneller Arbeit, Beratung und reservierter Workshop-Zeit bestehen, richtet sich eine Erstattung danach, ob und in welchem Umfang die Arbeit bereits begonnen hat. Gesetzliche Widerrufs- und Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

Laufende Mobile Briefings

Eine laufende Vereinbarung kann gemäß der im Angebot genannten Frist beendet werden. Bereits bereitgestellte Briefings sind nicht erstattungsfähig. Für vollständig im Voraus bezahlte, noch nicht begonnene Leistungszeiträume erstatten wir den anteiligen Betrag, sofern keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart wurde.

Workshops und Termine

Eine einmalige Terminverschiebung ist bis sieben Tage vor dem Termin ohne Zusatzkosten möglich, sofern innerhalb von 90 Tagen ein Ersatztermin verfügbar ist.

Individuelle Analysen

Vor Arbeitsbeginn kann der Auftrag vollständig storniert werden. Nach Beginn erstatten wir den Anteil, der auf noch nicht erbrachte Arbeit entfällt. Bereits durchgeführte Recherche, Konzeption, Interviews oder erstellte Unterlagen sowie ausdrücklich freigegebene externe Kosten sind nicht erstattungsfähig.

Ausfälle durch Engine Wirepoint

Können wir einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, bieten wir vorrangig einen zeitnahen Ersatztermin an. Ist dieser für Sie nicht zumutbar oder nicht möglich, erstatten wir alle für die ausgefallene Leistung gezahlten Beträge vollständig.

So beantragen Sie eine Erstattung

Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder telefonisch unter +49 4434 90 98 70. Nennen Sie Name, vereinbarte Leistung, Rechnungsnummer und Grund der Anfrage. Wir bestätigen den Eingang und prüfen den Antrag üblicherweise innerhalb von fünf Werktagen.

Auszahlung

Genehmigte Erstattungen erfolgen grundsätzlich über die ursprüngliche Zahlungsmethode innerhalb von 10 Werktagen. Die tatsächliche Gutschrift kann abhängig vom Zahlungsdienstleister später sichtbar sein. Eine Barauszahlung oder Gutschrift an unbeteiligte Dritte ist ausgeschlossen.

Ausnahmen und individuelle Vereinbarungen

Bei nachweisbarer Krankheit, höherer Gewalt oder vergleichbaren außergewöhnlichen Umständen suchen wir eine angemessene Einzelfalllösung. Individuelle schriftliche Vertragsregelungen gehen diesen allgemeinen Regeln vor. Stand: 14. August 2026.